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   BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92   

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BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92 (https://dejure.org/1992,9001)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1992 - 5 StR 475/92 (https://dejure.org/1992,9001)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1992 - 5 StR 475/92 (https://dejure.org/1992,9001)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld - Möglichkeit einer eigenen Wertung des Revisionsgerichts

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (2 BvR 1041/88 u.a., EuGRZ 1992, 225) stellt der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO fest, daß die Schuld des Angeklagten nicht besonders schwer im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wiegt.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Den Entscheidungen beider Senate kann nicht entnommen werden, daß der dort entschiedene Fall dieselben Besonderheiten aufwies wie der vorliegende (vgl. BGHSt 34, 184, 189, 190 [BGH 03.10.1986 - 2 StR 193/86]; 35, 60, 65), [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]in dem aufgrund der Feststellungen des Tatrichters nur eine - mit dem Antrag des Generalbundesanwalts übereinstimmende - Wertung zugunsten des Angeklagten möglich ist.
  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86

    Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Den Entscheidungen beider Senate kann nicht entnommen werden, daß der dort entschiedene Fall dieselben Besonderheiten aufwies wie der vorliegende (vgl. BGHSt 34, 184, 189, 190 [BGH 03.10.1986 - 2 StR 193/86]; 35, 60, 65), [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]in dem aufgrund der Feststellungen des Tatrichters nur eine - mit dem Antrag des Generalbundesanwalts übereinstimmende - Wertung zugunsten des Angeklagten möglich ist.
  • BGH, 31.07.1992 - 2 StR 320/92

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Frage des Vorliegens der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Die Beschlüsse des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - und des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - sowie vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 511/92

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Die Beschlüsse des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - und des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - sowie vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92

    Anwendung besonderer verfahrensrechtlicher Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
    Die Beschlüsse des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - und des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - sowie vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 07.12.1993 - 5 ARs 65/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Der 5. Strafsenat hat in einer Reihe von Beschlüssen, die die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) auf die Anwendung des § 57 a StGB betrafen, die Auffassung zugrunde gelegt, daß eine besonders schwere Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliege, wenn die Schwere der Schuld das Maß, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, deutlich überschritten hat (Beschlüsse vom 25. August 1992 in den Sachen 5 StR 349/92 - BGHR StGB § 57 a Schuldschwere 2 - sowie 5 StR 385/92 - NStZ 1993, 36 - Beschlüsse vom 29. September 1992 - 5 StR 475/92 - und vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92 -).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 480/92

    Vorliegen einer besonders schweren Schuld

    Anders als in den Fällen 5 StR 349 und 385/92 (Beschlüsse vom 25. August 1992) sowie 5 StR 475/92 (Beschluß vom 29. September 1992) sieht sich der Senat hier nicht imstande, von sich aus auszusprechen, daß keine besonders schwere Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliegt.
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 486/92

    Vorliegen einer besonders schweren Schuld

    Anders als in den Fällen 5 StR 349 und 385/92 (Beschlüsse vom 25. August 1992) sowie 5 StR 475/92 (Beschluß vom 29. September 1992) sieht sich der Senat hier nicht imstande, von sich aus auszusprechen, daß keine besonders schwere Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliegt.
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